Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 die Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) verabschiedet. Damit sollen Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Absturzhöhe sowie die Gerüstnormen. Inkohärente Absturzsicherungsvorschriften in verschiedenen Kapiteln der Verordnung hatten zu Verunsicherungen geführt. So sieht die Verordnungsrevision beispielsweise vor, die Absturzhöhe, ab der Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen sind, auf 2 Meter zu vereinheitlichen. Das Kapitel zu den Gerüsten wurde ebenfalls vollständig überarbeitet, da viele Bestimmungen inzwischen in den europäischen Normen geregelt wurden und daher nicht mehr in einer eidgenössischen Verordnung festgehalten werden müssen.

Informationsanlass
Der SGUV organisiert am Montag, 4. Oktober 2021 einen Informationsanlass zu den Änderungen der BauAV. Weitere Details finden Sie hier.

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