Hier finden Sie eine Auswahl von Formularen, praktischen Hilfsmitteln und Merkblättern der schweizerischen Gerüstbranche. Der SGUV übernimmt keine Haftung für Aktualität und Verbindlichkeit der Dokumente
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Neue BauAV
Per 1. Januar 2022 ist die neue BauAV in Kraft getreten. Daraus ergaben sich verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit Gerüstbauarbeiten. Der SGUV stellt verschiedene Hilfsmittel, Unterlagen und Empfehlungen zur Verfügung.
Zusammenfassung Änderungen Das nachstehende Dokument fasst die wichtigsten Themen für den Gerüstbau zusammen.
Die Sensibilisierung von Gerüsterstellern und Gerüstbenutzern für qualitativ einwandfreie, sichere Fassadengerüste führt dazu, dass im Zusammenhang mit Arbeitsgerüsten zu Recht vieles hinterfragt wird. Im Folgenden finden Sie Antworten auf sogenannte FAQ (häufig gestellte Fragen). Wir sind überzeugt, damit in verschiedenen Punkten rasch Klarheit zu schaffen.
Mit Inkrafttreten der BauAV per 1. Januar 2022 wird auch die im Jahr 2006 von Suva und SGUV entwickelte Ausnahmeregel «Rahmen-Geländer-Rahmen / Feld-um-Feld» beendet.
Ab 1.1.2022 stehen den Gerüstbauern folgende Absturzsicherungsmöglichkeiten offen:
Arbeiten mit vorlaufendem Geländer
Einsatz von PSAgA mit einem Höhensicherungsgerät (HSG) mit integriertem Falldämpfer, der auch das sichere Arbeiten mit einem geringen Sturzraum (Anschlagpunkt auf 3,60 m) ermöglicht. Hier gilt es zu beachten, dass das richtige HSG mit integriertem Falldämpfer eingesetzt wird.
Die beiden Lieferanten Bossard & Geiser GmbH und Loyal Trade GmbH bieten Ihnen zu SGUV-Mitgliederkonditionen zugelassene Produkte an – lassen Sie sich beraten, welches System für Sie das Passende ist.
Als Mitglied des SGUV profitieren Sie von einer Vielzahl weiterer Dokumente, welche Ihnen im Alltag und in Ausnahmesituationen Unterstützung bieten. Sie finden diese im internen Mitgliederbereich.