Wusstest Du, dass auch Du als Nutzer des Gerüsts mitverantwortlich für die Sicherheit des Gerüsts bist?

 

Du musst das Gerüst täglich einer Sichtkontrolle unterziehen.

Falls Du einen Mangel feststellst, darfst Du nicht auf dem Gerüst arbeiten.
Den Mangel musst Du sofort dem Planer, Bauleiter oder Deinem Vorarbeiter melden.

Du selber darfst das Gerüst nicht abändern/manipulieren.
Wenn Du wegen des Gerüsts Deine Arbeit nicht machen kannst, musst Du Deinen Vorarbeiter oder den Planer/Bauleiter informieren.

 

Weitere Informationen findest Du auf https://www.suva.ch/de-CH/material/Factsheets/sichere-arbeitsgerueste