Es hat zwei Hauptanliegen:

  1. Das Datenschutzgesetz von 1992 an die sich durch die Digitalisierung wandelnden Lebensrealitäten anzupassen. Strengere Bestimmungen zur Verarbeitung persönlicher Daten gewähren den BürgerInnen umfassendere Informationsrechte.
     
  2. Die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht (DSGVO) sicherzustellen.

Für die Gerüstbauunternehmen hat das neue Datenschutzgesetz keine grossen Auswirkungen. Die für Gerüstbauunternehmen relevante datenschutzrechtliche Änderung betrifft insbesondere die Ausweitung der Informationspflicht sowie (wie bereits bisher) die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze (Rechtmässigkeit, Verhältnismässigkeit, Zweckgebundenheit, Richtigkeit, eventuell Einwilligung).

Als Unterstützung unserer Mitglieder haben wir die wesentlichen Änderungen zusammengetragen.

 

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