ASA : Sicherheit mit System 

ASA ist die Abkürzung für "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit". Der Begriff ASA steht aber auch für den Aufbau des Sicherheitssystems in den Unternehmen und somit für systematische Prävention. 

Worum es geht

Seit dem 1. Februar 2007 gilt die revidierte ASA-Richtlinie. Darin werden

Das konkrete Ziel ist, durch ein systematisches Vorgehen Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und damit menschliches Leid, Ausfallstunden und Kosten zu vermeiden

Wer muss die ASA-Richtlinie umsetzen?

Besondere Gefahren: siehe ASA-Richtlinie, Anhang 1, ab Seite 8

Wie umsetzen?

Den betroffenen Unternehmen stehen verschiedene Wege offen:

Die Suva bietet für das Erarbeiten von individuellen Lösungen zwei Werkzeuge an:

Angebot der Suva für Werkzeug

Unternehmen mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden

Unternehmen ohne besondere Gefahren mit 50 oder mehr Mitarbeitenden

Sicherheitssystem
Unternehmen mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden Gefahrenermittlung für KMU

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2000 müssen die Anforderungen der EKAS Richtlinie 6508 über den "Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)“ von den betroffenen Unternehmen umgesetzt sein.

Die Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.


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