Die Ausbildung zum KOPAS (Kontaktperson Arbeitssicherheit)
Die Ausbildung beginnt mit dem Besuch des KOPAS-Grundkurses. Im Abstand von jeweils zwei Jahren werden anschliessend die vier in sich abgeschlossenen Module besucht. Die Reihenfolge der Module kann beliebig gewählt werden, die vorgängige Absolvierung des Grundkurses ist jedoch in jedem Falle Bedingung. Folgende Kursmodule sind neben dem Grundkurs derzeit im Angebot resp. befinden sich in der Ausarbeitung:
| Modul 1 | [cmslink:403020]Einführung neue Mitarbeiter[/cmslink] |
| Modul 2 | [cmslink:403030]Sicherheitsorganisation[/cmslink] |
| Modul 3 | [cmslink:403040]Gefahrenermittlung (Ausarbeitung 2006)[/cmslink] |
| Modul 4 | [cmslink:403050]Umgang mit Lasten (Ausarbeitung 2007)[/cmslink] |
Die EKAS Richtlinie verlangt ein funktionierendes Sicherheitskonzept, wofür die von der EKAS genehmigte "Brachenlösung SGUV" das richtige Hilfsmittel ist. Der Besuch der KOPAS-Kurse resp. die Ausbildung zum KOPAS ist gemäss Branchenlösung für mindestens eine Person in leitender Funktion pro Betrieb obligatorisch.
Es ist davon auszugehen, daß die SUVA und die Paritätische Berufskommission (PBK) Gerüstbau die Umsetzung in den Betrieben kontrolliert. Gemäss Art. 23 und 27d des Gesamtarbeitsvertrages für den Schweizerischen Gerüstbau (GAV) wird mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch den Bundesrat die Kontrolle in der ganzen Branche verstärkt. Fehlbare Firmen werden mit massiven Bussen rechnen müssen und die GAV-Konformität verlieren. Wir legen Ihnen daher nahe, die angebotenen Kurse zu besuchen, um die GAV-Konformität zu wahren.